Leistungen des Sachverständigenbüros
- Beratung
- Gutachten
- Bestandsaufnahmen
- Aufteilung von Wohngebäuden
- Controlling
- Bauabnahmen
- Sanierungsmaßnahmen
Beraten. Bewerten. Beweisen.
Seit 1999 biete ich als freier Diplom-Sachverständiger eine umfassende Beratung und Betreuung in allen Bauangelegenheiten an. Eines meiner Hauptaufgabengebiete ist die Erstellung von Gutachten über Grundstücke und Gebäude sowie Mieten und Pachten. Denn die neutrale Bewertung einer Immobilie ist eine sichere Grundlage für alle nachfolgenden Entscheidungen – sei es über Kauf oder Verkauf, über die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen oder über eine etwaige Umnutzung.
Bei der Umsetzung privater Bauprojekte sorge ich baubegleitend für einen reibungslosen Ablauf und ein einwandfreies Ergebnis. Mit jahrelanger Erfahrung im Schlüsselfertigbau sieht man schnell, wenn mangelhaft gearbeitet wurde und ob dies zusätzlich noch Folgeschäden verursacht hat. Sind die Mängel und Schäden erst einmal sachgemäß dokumentiert, führt das meist zu einer schnellen Einigung zwischen den betroffenen Parteien. Kommt es dennoch zu einem Gerichtsverfahren, ist eine lückenlose Beweissicherung das beste Argument für die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Forderungen.
_Beratung
Beratung kommt immer an erster Stelle. Sie erfolgt ausführlich und überparteilich, das heißt unabhängig von allen eventuell bestehenden Interessensgruppen. Alle Fragen rund um das Thema Immobilie werden im persönlichen Gespräch fachkundig beantwortet. Egal, ob es sich um Möglichkeiten zur Energieeinsparung, Pläne für einen Umbau oder eine Produktberatung handelt: Sie erhalten stets eine auf umfangreichen Fachkenntnissen beruhende Empfehlung zur Sache sowie eine grundlegende Kostenaufklärung.
- Beratung in allen Baufragen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Alternativlösungen
- Produktberatung
- Schallschutzlösungen
- Wärmeschutzmaßnahmen
- Statik
- Baugründung
- Hauskauf oder –verkauf
_Gutachten
Gutachten schaffen eine sichere Grundlage für wichtige Entscheidungen. Dienen sie der Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden wird anhand feststehender Kriterien, wie Bodenrichtwerten, Gebäudezustand und Lagebeurteilung, der aktuelle Marktwert der Immobilie bestimmt. So kann beispielsweise eine fundierte Entscheidung über Erwerb oder Verkauf der Sache getroffen oder eine Einigung innerhalb einer Erbengemeinschaft erreicht werden.
Das Mietgutachten gibt unter anderem Auskunft über die Angemessenheit von Mieten bzw. Mieterhöhungen und Nebenkosten einer Immobilie und zeigt bestehende Mängel und mögliche Mietminderungsansprüche auf. Darüber hinaus können Empfehlungen zu sinnvollen Sanierungsmaßnahmen ausgesprochen werden.
Ein Gutachten zur Beweissicherung dient gezielt der Feststellung und Dokumentation von Baumängeln und Bauschäden. Auf dieser Basis können klare Verhandlungen geführt werden, die oft eine schnelle außergerichtliche Einigung bewirken. Wenn jedoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, ist das Beweissicherungsgutachten eine unerlässliche Grundlage für den Erfolg vor Gericht.
Wertgutachten für Grundstücke und Gebäude
- Verkehrswertermittlung basierend auf
- Bodenwert
- Gebäudewert
- Lagebeurteilung
- Feststellung von Baumängeln und -schäden
Auf Wunsch kann das Wertgutachten kostengünstig als tabellarische Kurzbewertung erstellt werden. Dies bietet sich an bei Erwägungen zu Kauf oder Verkauf eines Objektes, wenn eine detaillierte Beschreibung über die Wertermittlung hinaus nicht notwendig ist.
Beweissicherung
- Feststellung und Dokumentation
- Kostenfeststellung
- Mängelbehebung
- Minderpreise
- Sanierungsvorschläge und Kostenermittlung
- Einbehalte
- Irreparable Mängel
- Bauschäden und deren Behebung
- Irreparable Bauschäden/Abriss
_Bestandsaufnahmen
Bestandsaufnahmen sind eine umfassende Feststellung über den Zustand eines Gebäudes. Hierzu gehören nach Wunsch auch die Anfertigung von Bestandsplänen und Vorschläge zu Umnutzungsmöglichkeiten oder sinnvollen Sanierungsmaßnahmen.
- Bestandsaufnahmen
- Aufmaß von Gebäuden
- Anfertigung von Bestandsplänen
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- Baubeschreibung
- Zustand der Gebäude
- Sanierungsvorschläge
- Umnutzung/Erweiterung
- Kostenfeststellung
_Aufteilung von Wohngebäuden
Eine Aufteilung von Wohngebäuden in Wohnungseigentum wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgenommen. Hierzu gehören die Erstellung genauer Aufteilungspläne sowie die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, die bestätigt, dass es sich bei den entsprechenden Räumen um abgeschlossene Wohneinheiten handelt. Eine Berechnung des jeweiligen Miteigentumsanteiles gibt darüber hinaus Aufschluss über die Höhe der Betriebskostenbeteiligung.
- Aufteilung von Wohngebäuden in Wohnungseigentum
- Anfertigung von Aufteilungsplänen
- Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Berechnung der Wohnungsanteile (1000stel)
_Controlling
Controlling bedeutet eine Baubegleitung von A-Z während der gesamten Bauphase. Während eines Bauprojektes kommt es immer wieder dazu, dass selbst geschulten Fachkräften Fehler unterlaufen. Durch die fachkundige Überprüfung des Objektes zu vereinbarten Bauphasen können Mängel erkannt und Folgeschäden vermieden werden. Als Bauherr haben Sie das Recht, sich die Abnahme mangelhafter Arbeiten vorzubehalten. Nur dann ist der Auftragnehmer gezwungen nachzubessern, ohne dass Sie die Kosten dafür zu tragen haben.
- Controlling
- Baubegleitung während der Bauphasen mit Zwischen- und Schlussabnahme
_Bauabnahmen
Bauabnahmen sind wichtige Zwischenschritte auf dem Weg zu einem gelungenen Projekt. Die fachkundige Überprüfung vertraglich festgelegter Leistungen schützt vor Folgeschäden, die dem Verursacher später oft nicht mehr nachgewiesen werden können. Bei der Abnahme vorgefundene Mängel werden protokolliert und es kann umgehend eine Nachbesserung oder ein finanzieller Ausgleich mit der betreffenden Partei ausgehandelt werden.
- Bauabnahmen
- Zwischen- und Schlussabnahmen mit Protokoll
- Feststellung über die Erfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen
- Mängelfeststellung und -bewertung
- Minderpreise (Ausgleich)
- Geldliche Einbehalte
- Fristsetzung
- Ersatzvornahme
- Beweissicherung
_Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen werden in ihrer Ausführung oft unterschätzt. Erst nach einer sorgfältigen Prüfung der Bausubstanz kann der notwendige Sanierungsrahmen bestimmt werden. Auf dieser Basis entsteht ein genauer Sanierungsplan, damit der Ablauf der zu ergreifenden Maßnahmen zielgerichtet koordiniert werden kann. So vermeiden Sie unnötig lange Bauphasen und mögliche Zusatzkosten - die Sanierung erfolgt schnell und reibungslos.
- Sanierungsmaßnahmen
- Planung
- Kalkulation
- Ausschreibung
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Örtliche Bauleitung